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Schulbegleitung

Sie suchen eine Schulbegleitung für ihr Kind? Ihr Kind besucht eine von unseren Schulen und Sie wissen nicht ob ihr Kind einen Anspruch auf Schulbegleitung hat?
Kinder haben – ebenso wie Erwachsene – einen persönlichen Rechtsanspruch auf Eingliederungshilfe. Diese kann auch ambulant in Form von Schulbegleitung erbracht werden.
Voraussetzung für diesen Rechtsanspruch ist eine diagnostizierte Beeinträchtigung, die die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben einschränkt. Dies können körperliche sowie seelische Beeinträchtigungen sein. Teilweise reicht es bereits aus, dass das Kind von einer Behinderung bedroht ist.
Im Zusammenhang mit dem Aufbau eines inklusiven Schulsystems bedeutet dies, dass die Eingliederungshilfe dem Recht des Kindes Rechnung trägt, den Schulbesuch sowie den Besuch der OGS im Rahmen der allgemeinen Schulpflicht zu ermöglichen und zu erleichtern.
Die Eingliederungshilfe wird vom Jugendamt oder Sozialamt als Leistungsträger erbracht.


Sie haben bereits eine Zusage? So finden Sie über uns eine Schulbegleitung.

1. Schritt:
Sie oder das Jugendamt nehmen Kontakt zu uns auf und informieren uns über:

  • den benötigten Unterstützungsbedarf für ihr Kind
  • die benötige Qualifikation der Schulbegleitung
  • die Anzahl der genehmigten Stunden

2. Schritt:
Wir suchen im Rahmen unseres Bewerbungsverfahrens eine fachlich qualifizierte Person (Erzieher*in, Heilerziehungspfleger*in, Kinderpfleger*in, Pädagog*in etc.) für Sie aus, die sich nach Absprache mit Ihnen persönlich in Ihrer Familie vorstellt. Ihr Kind hat somit die Möglichkeit die Person (z.B. im schulischen Kontext) erst einmal kennen zu lernen.

3. Schritt:
Sie und Ihr Kind entscheiden, ob diese Person für die Schulbegleitung Ihres Kindes grundsätzlich geeignet ist und ob Sie sich sympathisch sind. Bewerber*in und Familie entscheiden nach diesem Treffen, ob eine Zusammenarbeit denkbar ist.

4. Schritt:
Anschließend findet an zwei Tagen eine Hospitation in der Schule statt. Hier hat die Schule die Möglichkeit, die potentielle Schulbegleitung durch die Hospitation kennenzulernen und natürlich auch umgekehrt. Die Schule kann nun in zweiter Linie über den Einsatz der Schulbegleitung mitbestimmen.

5. Schritt:
Sind sich alle Beteiligten (Kind, Familie, Schule und Bewerber*in) einig, bekommen Sie und die Schulbegleitung einen Vertrag mit uns und die Maßnahme kann starten!


Maren Gudat
M.A. Erziehungswissenschaft
Fachbereichsleitung Inklusion
eMail: m.gudat@vgs-koeln.de
Telefon: 0221-888 253-13
nach Vereinbarung