Elterninfos & häufig gestellte Fragen
Grundlage
Bei den außerunterrichtlichen Angeboten im Rahmen der Offenen Ganztagsgrundschule handelt es sich um schulische Veranstaltungen. Für die Durchführung der außerunterrichtlichen Angebote sind die Trägervereine verantwortlich. Für die rechtlichen Vorgaben und die inhaltliche Gestaltung der Verträge ist die Stadt Köln zuständig.
Laufzeit der Betreuungsverträge
Der Offene Ganztag ist ein Teilbereich der Schule, die Betreuungsverträge sind daher an ein Schuljahr gebunden. Quereinstiege sind nur in besonderen Ausnahmefällen möglich, z.B. aufgrund von Zuzug. Die Betreuungsverträge enden automatisch mit Ablauf der 4. Klasse bzw. mit Ausscheiden des Kindes aus der Schule.
Kündigung durch die Erziehungsberechtigten
Der Betreuungsvertrag verlängert sich automatisch um ein weiteres Schuljahr, wenn der Vertrag nicht bis Ende Mai schriftlich gekündigt wird. Eine Kündigung innerhalb eines Schuljahres ist nur bei Schulwechsel oder bei Erhöhung der Elternbeiträge um mehr als 15% möglich.
Kündigung durch den Trägerverein
Der Trägerverein kann den Betreuungsvertrag mit sofortiger Wirkung kündigen, wenn die Erziehungsberechtigten mit der Zahlung der Verpflegungsbeiträge mehr als sechs Wochen im Rückstand sind oder das Kind nicht ganztägig oder nur sporadisch an den Angeboten der offenen Ganztagsgrundschule oder am Mittagessen teilnimmt.
Der Trägerverein wird den Betreuungsvertrag in Absprache mit dem Schulträger kündigen, wenn die Teilnahme des Kindes aus pädagogischen Gründen oder infolge von unzureichender Mitarbeit der Erziehungsberechtigten nicht mehr befürwortet wird.
Teilnahmepflicht
Die Teilnahme an den Angeboten der Offenen Ganztagsgrundschule sowie den damit verbundenen Bereichen Mittagessen und Hausaufgabenbetreuung ist für die Dauer eines Schuljahres an jedem Schultag während der Angebotszeiten verpflichtend.
Angebotszeiten
Je nach vereinbarter Angebotszeit in der jeweiligen Schule werden die Kinder bis 15.00 Uhr, 16.00 Uhr, 16.30 Uhr oder 17.00 Uhr betreut, mindestens jedoch bis 15.00 Uhr.
Schließzeiten
Die Offene Ganztagsgrundschule ist grundsätzlich drei Wochen in den Sommerferien, in dem Zeitraum zwischen Weihnachten und Neujahr sowie an einem für alle Mitarbeitenden des offenen Ganztages stattfindenden gemeinsamen pädagogischen Tag geschlossen. Seit dem Schuljahr 2014/2015 betragen die Schließzeiten bei Neuverträgen insgesamt bis zu 30 Tage im Schuljahr und werden den Erziehungsberechtigten rechtzeitig bekannt gegeben.
Elternbeiträge
Die Beiträge zur Betreuung sind einkommensabhängig und werden von der Stadt Köln festgelegt und eingezogen. Sie erhalten von der Stadt Köln hierzu die entsprechenden Unterlagen. Für entstehende Kosten bei Ferienmaßnahmen (Fahrtkosten, Eintrittsgelder) kann der Trägerverein von den Eltern vorab einen Betrag einsammeln.
Verpflegungsbeiträge
Der Verpflegungsbeitrag variiert etwas je nach Schule. Darin enthalten sind u.a. ein warmes Mittagessen, Getränke, Dessert und täglich Obst und/oder Rohkost als Zwischenmahlzeit.
Eine Reduzierung des Verpflegungsbeitrages ist für Familien, die Sozialleistungen nach SGB II, Sozialhilfe, Asyl, Wohngeld und Kinderzuschlag empfangen, möglich. Voraussetzung ist die rechtzeitige Abgabe einer Kopie des aktuell gültigen Leistungsbescheides der jeweiligen Behörde sowie eines BuT-Kurzantrages. Bei Geringverdienenden wird die Reduzierung des Verpflegungsbeitrages direkt über die BuT- Stelle der Stadt Köln abgewickelt.
Ferienangebote
Ferienbetreuung findet, abgesehen von den Schließungszeiten, immer statt. Um die Ferienangebote planen zu können, wird einige Wochen zuvor eine verbindliche Bedarfsabfrage gemacht. In den Ferien finden keine AGs statt. Es werden Aktivitäten und Workshops in und außerhalb der OGS angeboten. Die Kinder können in der Regel nur wochenweise angemeldet werden. Der Trägerverein kann mit benachbarten Offenen Ganztagsgrundschulen kooperieren.
Lernzeiten
Die Lernzeiten werden je nach Schule unterschiedlich organisiert. Grundsätzlich werden die Schulaufgaben während der Lernzeiten in festen Gruppen erledigt. Im Sinne der Differenzierung gibt es keine für alle Kinder gültigen Aufgaben. Dabei wird das OGS-Team von den Lehrkräften unterstützt. Das Arbeiten in Kleingruppen und die festen Bezugspersonen ermöglichen, den individuellen Lernstand der Kinder besser im Blick zu haben und erleichtern den Austausch mit den betreffenden Klassenleitungen. In allen Gruppen werden Listen geführt und das Aufgabenheft oder -blatt wird sowohl von der Schule als auch von der OGS als Mitteilungsmöglichkeit genutzt. Bei größeren Problemen wird mit den Eltern persönlich Kontakt aufgenommen. Es wird keine Garantie auf täglich perfekt kontrollierte Aufgaben gegeben und die letzte Kontrolle durch die Eltern erwartet.
Angebote
Während des Tages bieten sich den Kindern verschiedene Angebotsformen:
- Freispiel: Das Kind entscheidet frei, was es tun möchte. Gerade nach dem für viele Kinder anstrengenden Schulvormittag ist das Freispiel besonders wichtig. Während der Freispielphasen beobachten die pädagogischen (Fach-)Kräfte die Aktivitäten, geben Anregungen, lenken sie bei Bedarf oder spielen einfach nur mit.
- Offene AGs: Die entsprechenden AGs finden regelmäßig statt, die Kinder können aber jedes Mal spontan entscheiden, ob sie teilnehmen möchten (bestimmte Sportangebote oder kreative Angebote)
- Feste AGs: Die AGs werden über einen bestimmten Zeitraum mit einer festen Kindergruppe gestaltet. Die Anmeldung zu diesen AGs ist verbindlich und wird in einem regelmäßigen Turnus ausgewählt. Hier ist es wichtig, dass die Abholzeiten an die AG-Zeiten der Kinder angepasst werden.
- Projekte: Dies sind thematische Angebote über einen festen Zeitraum, zusätzlich zum AG-Wochenplan.